DWV-Wanderführer*in® für alpine Pfade, Teil 1, 16. - 18. Oktober, Bad Hindelang - Oberjoch
Die Alpinen Pfade rufen wieder - Eine weitere DWV-Wanderführer*innen® Weiterbildung in zwei Teilen beginnt.
Datum:
16.10.2026 09:00 Uhr - 18.10.2026 17:00 Uhr
Ort:
Grundstr. 13
87541 Bad Hindelang-Oberjoch
Kategorie:
Weiterbildung
Referent/Leitung:
Torsten Kohl
Veranstalter:
Akademie
E-Mail:
[email protected]
Treffpunkt:
87541 Bad Hindelang-Oberjoch, Grundstr. 13
Körperliche Anforderung:
Mittel
Beschreibung
Mit der Zusatzqualifikation Bergwandern hat die Heimat- und Wanderakademie Baden-Württemberg eine Weiterbildung geschaffen, die Wanderführer*innen befähigt, entsprechende Angebote für die Wandervereine zu erstellen, zu planen und durchzuführen. Bei der Vermittlung der fachspezifischen Inhalte wird der Fokus auch auf Umweltbildung, Erlebniswert und Sicherheit beim Bergwandern gelegt.
Ganz wichtig im Vorfeld zu wissen: Es wird ein sicherer, versierter Umgang mit Karte, Kompass, Planzeiger, Wanderplanung, Gehzeitberechnung erwartet.
Hinweis zu Beginn: Als Mitglied in einem Ortsverein des SAV/SWV bzw. als Mitglied eines Gebietsvereins beim DWV erhalten Sie das Zertifikat "DWV-Wanderführer*in® für Alpine Pfade"
Inhalte der Weiterbildung:
- Sicheres Gehen auf Gebirgswegen und Steigen
- Gruppenbetreuung und Führungskompetenz auf Bergwanderungen
- Alpine Geologie und Umwelt
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bergwanderungen
- Orientierung im alpinen Gelände
- Wintertouren/Schneeschuhgehen
- Berg-Wetterkunde
- Alpine Gefahren
- Erste Hilfe und behelfsmäßige Bergrettung
- Risikomanagement auf Bergwanderungen
Prüfungsinhalte
• persönliches Können, Kondition, gefahrenbewusstes Handeln (Gesamtbeurteilung
während der Weiterbildung)
• Führungstechnik
• Theorie (Multiple Choice)
Kursorte und -zeiten:
Teil 1: Sommerkurs im Allgäu - Oberjoch, Hindelang, Haus Rheinlandpfalz
16. - 18.10.2026
Teil 2: Winterkurs auf dem Herzogenhorn im Leistungszentrum Herzogenhorn
19. - 21.02.2027
Gesamtkosten (Teil I und II) der Weiterbildung (beinhalten Lehrgangsbegleitung, 5-tägiger Gesamtkurs (2 x 2,5 Tage), Lehrmaterial) zzgl. Übernachtung und HP:
- 790 Euro für Nichtmitglieder
- 590 Euro für Mitglieder eines Vereins, der Mitglied beim Deutschen Wanderverband ist.
- 490 Euro für Mitglieder des SWV bzw. SAV, die sich über den Ortsverein anmelden und sich ehrenamtlich für den Verein engagieren wollen.
- Nach dem 1. Kursteil wird die Hälfte der Weiterbildungskosten per Sepa-Mandat eingezogen.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
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Bitte beachten Sie die AGB's und Stornobedingungen des Hauptvereins für den gesamten Kurs (Teil 1 und Teil 2):
https://www.schwarzwaldverein.de/wp-content/uploads/2022/03/TN-Bedingungen_Hauptverein-Jugend_2022.pdf
Bei Nichterreichen der Teilnehmendenzahl behalten wir uns vor, den Teil nach Anmeldeschluss abzusagen.
Stornokosten der Heimat- und Wanderakademie für die Ausbildung Wanderführer*innen für Alpine Pfade:
Bei Pauschalreisen:
Für den Schwarzwaldverein e.V. – Hauptverein (außer Jugend) gelten folgende Stornofristen und -gebühren:
a) ab einem Tag nach Anmeldeschluss der Veranstaltung: 20%, mindestens jedoch 15€
b) ab dem 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 50%
c) ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 80%
d) ab dem Tag des Beginns der Veranstaltung: 100% des jeweiligen Teilnahmepreises
Für Umbuchungen zwischen einzelnen Ausbildungskursen werden 50 € berechnet.
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Übernachtung und Verpflegung:
Übernachtung mit HP/Kurtaxe werden von den Teilnehmer*innen selbst übernommen und direkt vor Ort bezahlt. Ob Zuschüsse vom Ortsverein möglich sind, erfragen Sie direkt bei Ihrem/Ihrer OV-Vorsitzenden.
Die Heimat- und Wanderakademie reserviert ein Zimmerkontingent im Seminarhaus vor, deshalb bitte bei Anmeldung über die Webseite die Zimmeroptionen beachten und ankreuzen.
Bei vorzeitiger Anreise nehmen Sie bitte selbst Kontakt mit dem Seminarhaus auf.
BELEGUNG IST NUR IM DOPPELZIMMER MÖGLICH!!
Sommerteil in Bad Hindelang/Oberjoch: DZ mit HP, 75 Euro pro Person/Nacht
Stornobedingungen des Hauses Rheinland-Pfalz:
4. Storno/Rücktritt
1. Bei Absage des Aufenthalts durch den Kunden gelten folgende Regeln:
a) Rücktritt 60 bis 31 Tage vorher: 25% des Gesamtpreises
b) Rücktritt 30 bis 8 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises
c) Rücktritt unter 7 Tage vorher: 90% des Gesamtpreises
d) Bei einer Gruppengröße ab 30 Personen fallen keine Stornogebühren an, wenn 90%
der in der Buchungsbestätigung genannten Personen anreisen.
e) Ansonsten gilt bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl die gleiche Regelung wie
vorstehend unter a) bis c).
f) Bei verspäteter An- bzw. früherer Abreise gelten die Stornobedingungen
entsprechend. Für weitere nicht anreisende Gruppenteilnehmer wird eine
Stornogebühr nach den vorstehenden Regeln a) bis c) berechnet.
2. Die Stornogebühr entfällt, wenn der Kunde des Haus Rheinland-Pfalz einen „Ersatzkunden“ benennt. Dieser muss dem Haus Rheinland-Pfalz vorab benannt werden und darf von diesem nur bei Vorliegen erheblicher entgegensprechender Gründe abgelehnt werden. Der „Ersatzkunde“ akzeptiert diese AGB entsprechend.
3. Bei der Erhebung einer Stornogebühr wird der entsprechende Prozentsatz auf die volle Leistung (Halbpension) berechnet.
4. Damit der Kunde im Krankheitsfall etc. keine Stornokosten tragen muss, empfiehlt das Haus Rheinland-Pfalz den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung.…..
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Karte zeigt: