DWV-Wanderführer® für alpine Pfade, Teil 2, 11.-13. Juli - Oberjoch
DWV-Wanderführer® für alpine Pfade - Teil 2 - Abschlusswochenende
Datum:
11.07.2025 09:00 Uhr - 13.07.2025 17:00 Uhr
Ort:
Grundstr. 13
87541 Bad Hindelang-Oberjoch
Kategorie:
Weiterbildung
Veranstalter:
Akademie
E-Mail:
[email protected]
Treffpunkt:
Haus Rheinland-Pfalz, Gundstraße 13, 87541 Bad Hindelang-Oberjoch
Körperliche Anforderung:
Schwer
Beschreibung
Hinweis zu Beginn: Sie erhalten hier K E I N "Zertifikat Bergwanderführer"! Es handelt sich um eine Weiterbildung, die mit einer Teilnahmebescheinigung abschließt.
Inhalte der Weiterbildung:
- Sicheres Gehen auf Gebirgswegen und Steigen
- Gruppenbetreuung und Führungskompetenz auf Bergwanderungen
- Alpine Geologie und Umwelt
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bergwanderungen
- Orientierung im alpinen Gelände
- Wintertouren/Schneeschuhgehen
- Berg-Wetterkunde
- Alpine Gefahren
- Erste Hilfe und behelfsmäßige Bergrettung
- Risikomanagement auf Bergwanderungen
Prüfungsinhalte
• persönliches Können, Kondition, gefahrenbewusstes Handeln (Gesamtbeurteilung
während der Weiterbildung)
• Führungstechnik
• Theorie (Multiple Choice)
Kursorte und -zeiten:
Teil 2: Sommerkurs im Allgäu - Oberjoch, Hindelang, Haus Rheinlandpfalz
11. - 13.07.2025
Kosten der Weiterbildung (beinhalten: Lehrgangsbegleitung, 5-tägiger Gesamtkurs (2 x 2,5 Tage), Lehrmaterial) .
Der gesamte Kurs (Teil I und II) kostet 790,00 Euro für Nichtmitglieder zzgl. Übernachtung und HP.
Kosten - Teil 2:
- Mitglieder, angemeldet über den Ortsverein des SWV/SAV zahlen 295 €.
- Selbstzahlende Mitglieder eines Mitgliedsvereins des DWV (SWV/SAV) zahlen 345 €.
- Nichtmitglieder zahlen 395,00 Euro.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Nichterreichen der Teilnehmendenzahl behalten wir uns vor, die Wanderführer*innen-Ausbildung nach Anmeldeschluss abzusagen.
Haustiere sind nicht erlaubt.
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Bitte beachten Sie die AGB's und Stornobedingungen des Hauptvereins für den gesamten Kurs (Teil 1 und Teil 2):
https://www.schwarzwaldverein.de/wp-content/uploads/2022/03/TN-Bedingungen_Hauptverein-Jugend_2022.pdf
Bei Nichterreichen der Teilnehmendenzahl behalten wir uns vor, den Teil nach Anmeldeschluss abzusagen.
Stornokosten der Heimat- und Wanderakademie für die Ausbildung Wanderführer*innen für Alpine Pfade:
Bei Pauschalreisen:
Für den Schwarzwaldverein e.V. – Hauptverein (außer Jugend) gelten folgende Stornofristen und -gebühren:
a) ab einem Tag nach Anmeldeschluss der Veranstaltung: 20%, mindestens jedoch 15€
b) ab dem 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 50%
c) ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 80%
d) ab dem Tag des Beginns der Veranstaltung: 100% des jeweiligen Teilnahmepreises
Für Umbuchungen zwischen einzelnen Ausbildungskursen werden 50 € berechnet.
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Übernachtung und Verpflegung:
Übernachtung mit HP/Kurtaxe werden von den Teilnehmer*innen selbst übernommen und direkt vor Ort bezahlt. Ob Zuschüsse vom Ortsverein möglich sind, erfragen Sie direkt bei Ihrem/Ihrer OV-Vorsitzenden.
Die Heimat- und Wanderakademie reserviert ein Zimmerkontingent im Seminarhaus vor, deshalb bitte bei Anmeldung über die Webseite die Zimmeroptionen beachten und ankreuzen.
Bei vorzeitiger Anreise nehmen Sie bitte selbst Kontakt mit dem Seminarhaus auf.
BELEGUNG IST NUR IM DOPPELZIMMER MÖGLICH!!
Sommerteil in Bad Hindelang/Oberjoch: DZ mit HP, 75 Euro pro Person/Nacht
Stornobedingungen des Hauses Rheinland-Pfalz:
4. Storno/Rücktritt
1. Bei Absage des Aufenthalts durch den Kunden gelten folgende Regeln:
a) Rücktritt 60 bis 31 Tage vorher: 25% des Gesamtpreises
b) Rücktritt 30 bis 8 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises
c) Rücktritt unter 7 Tage vorher: 90% des Gesamtpreises
d) Bei einer Gruppengröße ab 30 Personen fallen keine Stornogebühren an, wenn 90%
der in der Buchungsbestätigung genannten Personen anreisen.
e) Ansonsten gilt bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl die gleiche Regelung wie
vorstehend unter a) bis c).
f) Bei verspäteter An- bzw. früherer Abreise gelten die Stornobedingungen
entsprechend. Für weitere nicht anreisende Gruppenteilnehmer wird eine
Stornogebühr nach den vorstehenden Regeln a) bis c) berechnet.
2. Die Stornogebühr entfällt, wenn der Kunde des Haus Rheinland-Pfalz einen „Ersatzkunden“ benennt. Dieser muss dem Haus Rheinland-Pfalz vorab benannt werden und darf von diesem nur bei Vorliegen erheblicher entgegensprechender Gründe abgelehnt werden. Der „Ersatzkunde“ akzeptiert diese AGB entsprechend.
3. Bei der Erhebung einer Stornogebühr wird der entsprechende Prozentsatz auf die volle Leistung (Halbpension) berechnet.
4. Damit der Kunde im Krankheitsfall etc. keine Stornokosten tragen muss, empfiehlt das Haus Rheinland-Pfalz den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung.…..
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Karte zeigt: Veranstaltungsort